Hier wird Tierschutz großgeschrieben
Das Kleingedruckte wird nachgereicht
Spanien hat Ende März das erste umfassende landesweite Tierschutzgesetz beschlossen. Am 29. September tritt es in Kraft. Viele Gerüchte sind derzeit im Umlauf und sorgen kleine und große Haustierbesitzer.
Das Gesetz zum Wohle des Tieres, Ley de Bienestar Animal, soll hauptsächlich den Haustieren zu besserem Recht verhelfen. Dafür wurden viele Regelungen bedacht, aber auch einige verworfen. So wird zum Beispiel die Unterscheidung in „normale“ und Kampfhunde (Perros potencialmente peligrosos – PPP) erst einmal nicht abgeschafft. Eigentlich sollte diese Einstufung einer Einzelfallprüfung der Sozialverträglichkeit des Tieres im Zusammenspiel mit seinem Halter weichen, doch dies würde einen sehr langen rechtsfreien Raum nach sich ziehen, bis jedes Tier geprüft ist. Darauf konnte man sich nicht einigen.
Sozialverträglichkeitsprüfung für Hunde: nein
Einigen konnte man sich allerdings auf eine Halterhaftpflicht für alle Hunde. Radio- und Telefonwerbung sind bereits in vollem Gange. Es wird vor den hohen Strafen gewarnt. Die Versicherungen wittern ein Geschäft. Doch wer sich erst einmal gründlich informiert, ist gut beraten.
Denn zum einen fehlt die rechtliche Regelung der Versicherungsbedingungen, insbesondere die zugrundezulegende Schadenshöhe. Diese sollte bei Inkrafttreten des Gesetzes eigentlich schon beschlossen sein, doch die ausgerufenen Neuwahlen haben das verhindert. Und solange wir nicht wenigstens eine Interimsregierung in Spanien haben, wird auch die Versicherungspflicht noch in der Schwebe sein.
Zum anderen lohnt es sich, die eigene Hausratsversicherung (Seguro del Hogar) zu prüfen, denn in vielen Fällen sind die normalen Hunde bereits in der Versicherung enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, darf man die Versicherer ruhig darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, einen solchen Versicherungsschutz anzubieten. Dabei kann man in etwa von einer jährlichen Beitragshöhe von 30 bis 40€ ausgehen.
Halterhaftpflicht: erstmal nein
Eine Ausnahme bilden die potenziell gefährlichen Hunde, die Versicherungen mit einer Schadenshöhe von ca. 120.000€ bemessen. Beiträge liegen bei 80 bis 90 € und sind bereits verpflichtend. Ein weiterer Bereich, der noch zu regeln ist, ist der verpflichtende Kurs in Hundehaltung. Bisher ist nur geregelt, dass jeder einen Kurs machen muss, bevor er einen Hund erwirbt, und dass der Kurs gratis ist. Welche Anforderungen ein solcher Kurs prüfen kann, insbesondere, wenn er auch online angeboten wird, muss noch geregelt werden. Auch hier wird das Kleingedruckte erst mit Regierungsbildung nachgereicht. Wer schon Hundebesitzer ist, hat ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung eine Frist von 2 Jahren, um den Kurs zu absolvieren. Wer dann allerdings keinen Kurs vorweisen kann, dem droht eine Strafe von 500 bis 10.000€.
Hundehalterkurs: erstmal nein
Hunde zum professionellen Gebrauch (z.B. Jagd- oder Hütehunde) werden übrigens von diesem Gesetz ausgeschlossen, sie seien schon anderweitig „mit“geregelt. Das neue Gesetz befasst sich allerdings nicht nur mit Hunden, obwohl diese, Schätzungen zufolge, nahezu ein Drittel der spanischen Haustiere ausmachen.
Es soll vielmehr eine Positivliste für Haustiere geben, in der jedes Tier, das als Animal de Compañia eingestuft wird, exakt bezeichnet wird. Für die Erstellung dieser Liste bleiben dem Gesetzgeber weitere 24 Monate ab Inkrafttreten. Sicher auf der Liste sind jedenfalls Hunde, Katzen und Frettchen. Ganz sicher nicht zu den Haustieren zählen exotische invasive Arten, und giftige Tiere. Dem normalen Tierbesitzer ist es wahrscheinlich ganz lieb, dass Spinnen und Schlangen demnächst nicht mehr als Haustiere gehalten werden dürfen. Doch auch unsere typischen Heimtiernager wie Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster oder die beliebten Schildkröten könnten als eingewanderte sich ausbreitende Arten betrachtet und von der Haustierliste verbannt werden.
Positivliste für Haustiere: erstmal nein
Tränenreiche Abschiede von Hasi und Co. sind übrigens sowieso nicht eingeplant. Es wird ein Nationalregister für Haustiere geben, in dem bis zu einem Tag X jedes Haustier angemeldet sein soll. Für Tiere, die sich bereits im Besitz befinden, es aber nicht auf die Haustierliste geschafft haben, kann dann eine Ausnahmegenehmigung auf Lebenszeit der entsprechenden Tiere beantragt werden, die nach einer Gefahrenabwägung erteilt werden kann.
Viele „Wenns“ und „Kanns“ schweben noch im Raum, doch es gibt auch einige Regelungen, die sofort in Kraft treten.
• Hunde, Katzen und Frettchen müssen ab dem 29.9. registriert sein, was vielerorts schon vorher auf Autonomieebene geschehen ist.
• Katzen müssen vor ihrem 6. Lebensmonat sterilisiert werden.
• Ohne Sondergenehmigung dürfen nicht mehr als 5 Tiere pro Haushalt gehalten werden.
• Hunde dürfen nicht länger als 24 Stunden allein gelassen werden, Katzen nicht länger als 3 Tage.
• Außerdem dürfen Tiere nicht mehr permanent auf dem Balkon gehalten werden.
Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen von 500 bis 200.000€ und eine Eintragung ins Registro de Inhabilitación para la Tenencia de Animales de Compañia, womit einem das Recht auf Tierhaltung aberkannt wird.
von Von Kati Niermann, Oktober 2023
Schlagwörter: Tierwelt