Teilnahme an der Europawahl am 09. Juni 2024 aus Spanien
Das deutsche Generalkonsulat in Barcelona informiert: Teilnahme an der Europawahl am 09. Juni 2024 aus Spanien
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, was bei der Wahlteilnahme zu beachten ist.
Nur vorübergehend im Ausland?
Deutsche, die sich nur vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im Ausland aufhalten und nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen und erhalten automatisch ihre Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Heimatadresse. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Kein Wohnsitz mehr in Deutschland, sondern in Spanien?
Als deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin haben Sie die Wahl, ob Sie Ihr Wahlrecht für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) auf Antrag in der Bundesrepublik Deutschland oder an Ihrem Wohnsitz in Spanien ausüben.
In Spanien können Sie durch die Wahl der Abgeordneten Spaniens an der Europawahl teilnehmen. Dabei gelten die Bestimmungen Spaniens zur Wahl.
Für Ihre Teilnahme an der Wahl in Deutschland ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie
1.1 am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit dort gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein unmittelbar vorausgehender Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet)
oder
1.2 entweder nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen und sollte so bald wie möglich abgesandt werden.
Darf ich deutsche und spanische Abgeordnete wählen?
Von Ihrem Wahlrecht können Sie nur einmal Gebrauch machen. Falls Sie daher in Spanien wählen, ist eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland nicht möglich.
Muss ich besondere Vorschriften beachten, wenn ich 16 Jahre alt bin?
16-jährige deutsche Staatsangehörige dürfen innerhalb der Europäischen Union außer in Deutschland nur in Griechenland, Österreich, Malta und Belgien wählen. In anderen Ländern der Europäischen Union, also auch in Spanien, dürfen sie nicht wählen. Daraus folgt, dass 16-jährige deutsche Staatsangehörige nicht die Wahl haben, ob sie an der Europawahl in Spanien oder in Deutschland teilnehmen wollen. Zur Teilnahme an der Europawahl in Deutschland gelten für 16-Jährige die gleichen Voraussetzungen wie für alle Deutschen mit Wohnsitz in Spanien.
Wie kann man sich in das Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen?
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis steht auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin www.bundeswahlleiterin.de zum Download bereit. Hinweise zum Ausfüllen des Antrags enthält das dem Antrag beigefügte Merkblatt.
Antragsvordrucke können auch beim Generalkonsulat Barcelona, bei den Stadt – und Kreiswahlleitungen in der Bundesrepublik Deutschland und bei der Bundeswahlleiterin, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 Bonn, Deutschland oder unter der Mailadresse antrag@bundeswahlleiterin.de angefordert werden.
Wie übersende ich den Antrag?
Der elektronische Antrag kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Er muss dann einschließlich der eidesstattlichen Versicherung persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden und so früh wie möglich im Original an die zuständige Gemeinde übermittelt werden. Eine Übermittlung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Die Auslandsvertretungen in Spanien können die Anträge nicht weiterleiten.
Welche Gemeinde ist für mich zuständig?
Die Gemeinde der letzten gemeldeten Hauptwohnung in Deutschland. Falls Sie nie in Deutschland gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag an das Bezirksamt Mitte von Berlin, Bezirkswahlamt, 13341 Berlin.
Bitte beachten Sie, dass der Bundeswahlleiterin oder sonstigen Stellen außerhalb der örtlich zuständigen Behörde zugeleitete Anträge nicht zur Eintragung in ein Wählerverzeichnis führen.
Bis wann muss mein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis in Deutschland vorliegen?
Der Antrag muss spätestens bis Sonntag, 19. Mai 2024 (= 21 Tage vor der Wahl) bei der zuständigen Gemeinde eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Wie geht es dann weiter?
Üblicherweise verzichten die Gemeinden auf den Versand von Eingangsbestätigungen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen nach Eintragung in das Wählerverzeichnis den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift im Ausland zu (frühestens etwa sechs Wochen vor der Wahl).
Bis wann muss Ihr Wahlbrief dann in Deutschland sein?
Ihr ausreichend frankierter Wahlbrief muss bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde spätestens bis zum Wahltag, 09. Juni 2024, 18 Uhr eingehen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Absendung und den fristgerechten Eingang liegt beim Wahlberechtigten.
Was kann ich tun, wenn meine Briefwahlunterlagen trotz rechtzeitiger Antragstellung etwa vier Wochen vor der Wahl noch nicht bei mir eingegangen sind?
Bei Verzögerungen beim Zugang der Briefwahlunterlagen empfiehlt es sich, unverzüglich Kontakt mit der zuständigen Gemeindebehörde (in der Regel sind die Kontaktdaten auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde ersichtlich) aufzunehmen und den Verbleib der Briefwahlunterlagen aufzuklären.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Generalkonsulat Barcelona oder über die Internetseite
www.spanien.diplo.de
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