Roaming – “Simsen und Surfen” im Ausland
Da Reisende mit ihrem Handy im Ausland in einem anderen Netzwerk als in dem heimischen telefonieren oder surfen, nennt man dieses „Herumwandern“ oder „Streunen“ bei fremden Mobilfunkanbietern – Roaming.
So ist es verständlich, dass sie hierfür Geld haben möchten – die Roaming Gebühren. Vor einigen Jahren war dies noch ziemlich viel. Nutzer mussten für kurze Telefonate oft mehrere Euro bezahlen. Auf Druck der Verbraucher wurden in den letzten Jahren die Preise jedoch immer weiter gesenkt.
Laut EU Beschluss fallen die Roaming-Kosten seit dem 15.06.2017 komplett weg. Reisende können nun ihr Smartphone im EU-Ausland genauso nutzen wie in ihrer Heimat, nach dem Prinzip: „Roam like at Home“ (Zuhause-Tarif).
Diese Verordnung gilt in allen 28 Staaten der EU – plus Norwegen, Island und Liechtenstein. Auch Großbritannien ist noch dabei. Die Roaming-Regel gilt dagegen nicht für die Schweiz, Andorra, San Marino und Monaco. Und auch das Urlaubsland Türkei ist kein EU-Mitglied und damit von den Roaming-Regelungen nicht betroffen.
Trotz des Wegfalls der Roaming-Gebühren drohen auch weiterhin Kostenfallen. Zum Beispiel bleiben beim Telefonieren die Gebühren unverändert wie bisher.
Bei vermeintlich günstigen Tarifen schließen die Provider auch schon mal die Auslandsnutzung komplett aus. Hier muss man sehr auf das Kleingedruckte achten.
Wer mit einem Kreuzfahrtschiff auf hoher See unterwegs ist, sollte sich über die Kosten für WLAN und Gespräche auf dem Schiff informieren. Diese Telefonate laufen über Satellit und unterliegen nicht der EU-Regelung. Minutenpreise von 4 Euro sind keine Seltenheit.
Die EU hat eine Ausnahmeregelung zugelassen, die sogenannte Fair-Use-Policy. Handyverträge sind in manchen Ländern deutlich billiger als in Deutschland oder Spanien. Sparfüchse könnten so auf die Idee kommen, sich zum Beispiel in Polen eine günstige SIM-Karte zu kaufen und diese dann in ihrem Heimatland, wo die Kosten höher sind, zu nutzen. Das ist aber nicht erlaubt! Wer länger als 4 Monate die günstige SIM-Karte in seinem Heimatland nutzt, kann vom Anbieter verwarnt werden. Auch dürfen die Provider bei sehr großem Verbrauch das Datenvolumen begrenzen.
Die Handyverträge aller großen Anbieter wurden automatisch an die EU-Vorgaben angepasst, so dass im Normalfall der Nutzer nichts zu tun braucht.
Den Mobilfunkkonzernen entfällt mit dem Ende der Roaming-Gebühren eine wichtige Einnahmequelle. Sie hatten damit gut verdient. Dies dürfte bei künftigen Tarif-Verträgen eine Rolle spielen. So ist es durchaus möglich, dass die Mobilfunkpreise an anderer Stelle – wie zum Beispiel die Grundgebühr – demnächst steigen.
Wer sein Handy im Urlaub nur dabei hat, um im Notfall erreichbar zu sein und das mobile Internet nicht benötigt, der sollte die mobile Datennutzung (Internet) deaktivieren. Denn das sogenannte Daten-Roaming knabbert selbst dann am Datenvolumen, wenn man das Handy gar nicht nutzt. Das liegt an den Apps, die immer wieder mit dem Internet kommunizieren – etwa, um Mails abzurufen. Das Daten-Roaming lässt sich in der Regel unter den Einstellungen im Smartphone ausschalten – oft ist es jedoch bereits schon deaktiviert.
Wer beim digitalen Surfen am Strand die Zeit vergisst, ist durch die EU-Regelungen vor dem finanziellen Desaster geschützt. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden nämlich warnen, wenn Kosten von mehr als 50 Euro angefallen sind.
Trotz kleiner Einschränkungen ist der Wegfall des Roaming doch eine große finanzielle Erleichterung für die Reisenden innerhalb des EU-Raumes.
Von Gaby Goetting
Schlagwörter: Europa